Die Geringschätzung des Europäischen Parlaments durch die deutschen Verfassungsrichter

Der deutsche Verfassungsgerichtshof hat die 3% Hürde für Parteien bei den Wahlen zum Europäischen Parlament gekippt.

Bei Wahlen zum deutschen Bundestag gibt es eine 5 %-Hürde. 2013 beschloss der deutsche Bundestag die Einführung einer 3 %-Hürde für die bevorstehenden Europa-Wahlen. Nun ist auch diese Schwelle gefallen.

 

Sie sei weiterhin noch nicht nötig, "um die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments zu erhalten". Das Parlament sei zwar auf dem Weg, sich als institutioneller Gegenspieler der EU-Kommission zu profilieren. Diese Entwicklung könne aber noch nicht mit der Situation im Bundestag verglichen werden, "wo die Bildung einer stabilen Mehrheit für die Wahl einer handlungsfähigen Regierung und deren fortlaufende Unterstützung nötig ist". Deutschland braucht also eine stabile Mehrheit, das Europäische Parlament nicht. Je zersplitterter -  desto bessser.

 

Zudem ist das Parlament nicht nur insitutioneller Gegenspieler der Europäischen Kommission, sondern vor allem des Rates, d.h. der Mitgliedstaaten. Frau Merkel dürfte es sicher gefallen, wenn ein extrem inhomogenes Europäisches Parlament in den kommenden fünf Jahren möglichst wenig kohärente Politik betreibt. Das stärkt ihre Macht.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0