Rote Laterne für Italien

Die Europäische Kommission veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Umsetzung von EU-Recht. Italien führt die Liste der Verstöße an (104). Diese unterteilen sich in verspätete Umsetzung (blauer Balken) und falsche Umsetzung, bzw. schlechte Anwendung von EU-Recht (roter Balken).

 

Die Europäische Union basiert auf dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.  Die in den EU-Ver-trägen niedergelegten Ziele werden mit Hilfe unterschiedlicher Rechtsakte verwirklicht. Zu den verbindlichen  Rechtsakten gehören Verordnungen  und Richtlinien. Verordnungen gelten direkt. Richtlinien bedürfen der Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten. Damit die in Richtlinien festgelegten Grundsätze wirksam werden, muss der nationale Gesetzgeber einen Rechtsakt zur Umsetzung in innerstaatliches Recht verabschieden, mit dem dieser im Hinblick auf die Grundsätze der Richtlinie angepasst wird.

 

Für die Umsetzung in nationales Recht wird in der Richtlinie eine Frist gesetzt. Die Mitgliedstaaten verfügen damit über einen zeitlichen Spielraum, um ihr jeweiliges innerstaatliches Gesetz-gebungsverfahren abschließen zu können.

 

Jeder Mitgliedsstaat ist für die fristgerechte Umsetzung, Konformität und ordnungsgemäße Anwendung des Unionsrechts im Rahmen seiner innerstaatlichen Rechtsordnung verantwortlich. Gemäß den Verträgen wacht die Europäische Kommission über die ordnungsgemäße Anwendung des Unionsrechts. Für den Fall, dass ein Mitgliedstaat das Unionsrecht nicht einhält, hat die Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens Befugnisse, um Verstöße abstellen zu lassen.

 

Margareta Stubenrauch, 3. Oktober 2014