Von 6 auf 28

Quelle: Wikipedia
Quelle: Wikipedia

Am Anfang waren es nur sechs. Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande gründeten 1951 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, aus der sich später die Europäische Union entwickelte. Seither wurde die EU sieben Mal erweitert: Dänemark, Großbritannien und Irland (1973), Griechenland (1981), Portugal und Spanien (1986),  Finnland, Österreich und Schweden (1995), Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern (2004), Bulgarien und Rumänien (2007). Jüngstes EU-Mitglied ist Kroatien, welches am 1. Juli 2013 der EU beitrat.

 

Seit 2003 müssen Kandidatenländer die "Kopenhagen-Kriterien" erfüllen, um EU-Mitglied zu werden. Der EU-Beitritt steht grundsätzlich jedem europäischen Land offen.

 

  • Politisches Kriterium: Institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte,  sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten
  • Wirtschaftliches Kriterium: Funktionsfähige Marktwirtschaft und Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten
  • Acquis-Kriterium: Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen zu machen, d.h. Übernahme des Rechtsbestandes (Acquis) der EU

 

Quelle: Wikipedia
Quelle: Wikipedia

Nach Erhalt eines Beitrittsantrags, beauftragen die Mitgliedstaaten die Europäische Kommission, eine Stellungnahme ("Avis") über die Fähigkeiten des beitrittswilligen Landes zur Erfüllung der Beitrittskriterien abzugeben. Im Falle eines positiven Avis empfiehlt die Europäische Kommission entweder uneingeschränkt oder unter bestimmten Bedingungen die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen. Daraufhin beschließen die Mitgliedstaaten einstimmig ein Verhandlungsmandat.

 

Inhalt der Verhandlungen ist der gesamte EU-Acquis, der zur praktischen Durchführung in 35 Kapitel, z.B. Freier Warenverkehr, Personenfreizügigkeit, Justiz und Inneres eingeteilt ist. Aus Sicht des Kandidatenlandes geht es meist um Übergangsfristen für die Anwendung einzelner Rechtsakte, insbesondere dort, wo erhebliche Verwaltungsanpassungen oder große Investitionen nötig sind. Seit den beiden letzten Erweiterungsrunden können Bedingungen zur Eröffnung von Verhandlungskapiteln, sog. Benchmarks gesetzt werden, was den Verhandlungsprozess verzögern kann.

 

Nach dem Abschluss der Verhandlungen wird ein Beitrittsvertrag verfasst, der vom Europäischen Parlament, dem Kandidatenland und allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss. In Abhängigkeit von der Verfassung des jeweiligen Kandidatenlandes kann auch noch eine Volksabstimmung erfolgen.

 

Island hat bereits 10 Verhandlungskapitel vorläufig abgeschlossen. Seit dem Wahlsieg der Euroskeptiker im April 2013 liegen die Verhandlungen jedoch auf Eis. Ähnliches gilt für die Türkei. Obwohl bereits seit 2005 verhandelt wird, ist erst ein Kapitel vorläufig abgeschlossen. Die häufigen Unterbrechungen sind politisch motiviert, sowohl auf türkischer als auch auf EU-Seite. Montenegro hat bislang zwei Kapitel vorläufig abgeschlossen. Die Europäische Kommission hat die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien und Serbien empfohlen. Die Mitgliedstaaten konnten sich aber darauf nicht einigen. Für Albanien gibt es keine Kommissionsempfehlung.

 

Margareta Stubenrauch, 12. Juli 2013