Der Vertrag von Lissabon sieht als neues Instrument der Politikgestaltung eine Europäische BürgerInnen-Initiative vor. Demnach können "Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens
eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedsstaaten handeln muss, [..] die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission
auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge
umzusetzen"
Viele praktische Elemente einer derartigen Bürgerinitiative bedürfen jedoch noch der konkreten Ausgestaltung. Dazu hat die Europäische Kommission am 11. November 2009 ein Grünbuch veröffentlicht, in dem eine Reihe von Fragen zur Abwicklung der Europäischen
Bürgerinitiative gestellt wurde. Wir Sind Europa hat sich am öffentlichen Konsultationsverfahren, welches bis zum 31. Jänner 2010 lief, beteiligt.
Insgesamt wurden etwa 300 Stellungnahmen von Organisationen und Einzelpersonen abgegeben. Dies ist ein eher dürftiges Ergebnis. Danach wurde der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (Rat und Europäisches Parlament) beschlossen. Die EBI-Verordnung wurde am 16. Februar 2011 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Da einzelne Bestimmungen in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen, läuft die Umsetzungsfrist bis zum 1. April 2012.
Margareta Stubenrauch, 20. März 2011