Informationsblatt für die nicht-österreichischen Unionsbürger/innen mit Hauptwohnsitz in Österreich für die Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 - Sie können die Eintragung in die Europa Wählerevidenz (bis 12. März 2019!) beantragen und so bei der Wahl in Österreich teilnehmen!
Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 haben nicht-österreichische EU-Bürger/innen das Recht, die österreichischen Mitglieder zu wählen, wenn sie sich bis 12. März 2019 in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen (Eintragung bleibt bis auf Widerruf gültig, solange der Hauptwohnsitz in Österreich ist).
Der Antrag muss in der Gemeinde des Hauptwohnsitzes gestellt werden, in Wien ist dies die Magistratsabteilung 6. Der Antrag kann (laut MA 6 in Wien) auch per Mail (samt den erforderlichen Unterlagen) eingebracht werden.
Erforderliche Unterlagen:
Amtlicher Lichtbildausweis
Nachweis der Staatsbürgerschaft
Bestätigung der Meldung des Hauptwohnsitzes (oder Abfrage vor Ort)
Gegebenenfalls Nachweis des bisherigen Wählerverzeichnisses
Formulare:
Wählerevidenz (Europawahlen) – Antrag auf Eintragung für Unionsbürger/innen
Weitere Informationen auf help.gv.at
Rund 0,7 Mio. der Einwohner/innen Österreichs (Stand: 2018) sind nicht-österreichische Unionsbürger/innen. Bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament 2014 waren es erst 0,5 Mio., davon ließen sich nur 33.184 (6,4 %) in der Europa-Wählerevidenz registrieren.
Wir Sind Europa möchte diese Unionsbürger/innen motivieren, sich registrieren zu lassen und bei der Wahl zum Europäischen Parlament in Österreich teil zu nehmen!
Wir Sind Europa ist für die Wahlen 2019 eine Partnerschaft mit dem Europäischen Parlament eingegangen.