Europäische Union und Institutionen

Quelle: Europäische Kommisison
Quelle: Europäische Kommisison

Europäische Union
Das Portal der Europäischen Union enthält Links zu allen europäischen Institutionen. Es ist in den vierundzwanzig Amtssprachen der EU gestaltet und beinhaltet ein umfangreiches Informationsangebot, verlangt aber Erfahrung beim Recherchieren

 

Europäische Kommission
Die in den dreiundzwanzig Amtssprachen gehaltene Seite der Europäischen Kommission bietet vielfältige Informationen, erfordert allerdings auch einige Routine. Die Vielsprachigkeit wird auf den Unterseiten der einzelnen Generaldirektionen jedoch meist nicht aufrecht erhalten. Zudem gibt es kein einheitliches Layout, sodass sowohl die Benutzerfreundlichkeit als auch die Informationstiefe stark schwanken. Die Europäische Kommission hat auch eine Vertretung in Österreich.

 

Europäisches Parlament
Die Webseite des Europäischen Parlaments ist in 22 Sprachen gestaltet (gälisch fehlt). Ähnlich wie bei der Europäischen Kommission nimmt die Vielsprachigkeit auf den Unterseiten deutlich ab. Das Informationsangebot ist äußerst umfangreich, die Übersichtlichkeit der Darstellung jedoch verbesserungsfähig.

Europäischer Rat und
Rat der Europäsichen Union
Bezüglich der Vielsprachigkeit sind beide Seiten, die nach einem identen Muster aufgebaut sind, vorbildlich. Die Seiten sind äußerst informativ und sehr benutzerfreundlich gestaltet. Die Aufgaben des Europäischen Rates sind in diesem Fact Sheet zusammengefasst.

Italienischer Ratsvorsitz

Italien hat in der zweiten Jahreshälfte 2014 den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Die Seite ist dreisprachig (englisch, französisch und italienischisch). Für meinen Geschmack enthält sie zuviele Videos, aber zu wenig Information.

Europäischer Gerichtshof
Diese Seite hat sein dem Beginn des Internets wahrhaft einen Quantensprung gemacht. Die Mehrsprachigkeit ist in einem erstaunlich hohen Ausmaß gegeben. Die äußerst attraktive Gestaltung bietet einen guten Überblick über die Arbeit des Europäischen Gerichtshofes. Um einzelne Urteile herunterzuladen, braucht man jedoch die Referenznummer.

Der Vertrag von Lissabon
Der durch die Erklärung von Laeken ins Leben gerufene Konvent erarbeitete im Zeitraum von Februar 2002 bis Juli 2003 einen Entwurf eines Verfassungsvertrages. Daraufhin wurde im Oktober 2003 eine Regierungskonferenz einberufen, während der die Regierungen der mittlerweile 25 Mitgliedsstaaten über den Text verhandelten. Am 18./19. Juni 2004 wurde eine Einigung erzielt. Die europäische Verfassung tritt erst in Kraft, wenn sie von allen Mitgliedsstaaten entsprechend ihrer nationalen Bestimmungen (Zustimmung des Parlamentes und/oder Volksentscheid) ratifiziert wird. Nach negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden 2005 wurden die Arbeiten zum Verfassungsvertrag ausgesetzt und 2007 wieder aufgenommen.

Daraus resultierte der Vertrag von Lissabon, der aus integrationsfreundlicher Sicht eine erhebliche Abschwächung darstellt. Er wurde durch das irische Referendum von 2008 abgelehnt. Nach einer weiteren Abstimmung und letztlich gescheiterten Verzögerungsversuchen des tschechischen Präsidenten Klaus trat der Vertrag von Lissabon am 1. Dezember 2009 in Kraft.

Europäisches Recht
Hier können geltendes und in Vorbereitung befindliches EU-Recht, sowie sog. Policy-Papiere abgerufen werden. Trotz der übersichtlichen Gestaltung und Unterstützung durch eine gute Suchfunktion erfordert die Suche ein Mindestmaß an Erfahrung mit europäischen Dokumenten.

 

Margareta Stubenrauch, aktualisiert am 23. September 2014